SR 784.101.113/1.3 Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe

Diese technischen und administrativen Vorschriften gelten für alle Fernmeldedienstanbieterinnen, die Grundversorgungsdienste anbieten. Sie spezifizieren die Leitweglenkung von Notrufen, die von Fest- oder Mobilfunkanschlüssen ausgelöst werden, zu den Alarmzentralen der Polizei, der Feuerwehr, der Dargebotenen Hand, der Krankenwagen sowie der Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche. Sie regeln, wie ein Notruf an der Interkonnektionsschnittstelle von einer Fernmeldedienstanbieterin an die andere weitergegeben wird und wie der Standort der anrufenden Person dem Notrufdienst übermittelt wird. Diese Vorschriften gelten einzig für Notrufe, d.h. Anrufe auf die Nummern 112, 117, 118, 143, 144, 145 und 147.

Ausgabe 17: Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe

Ausgabe 18: Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe

Bessere Standortidentifikation bei Notrufen

Bessere Standortidentifikation bei Notrufen

Bei Notrufen über Mobilfunk müssen ab dem 1. Juli 2022 zusätzlich genauere Standortinformationen als bisher übermittelt werden. Das gilt für Notrufe, die mit Mobiltelefonen abgesetzt werden ebenso wie für bei Autounfällen von den Fahrzeugen getätigte Notrufe. Dank der präziseren Angaben können die Notruforganisationen ihre Einsätze rascher und effizienter organisieren.

FAQ zur Standortidentifikation bei Notrufen AML

FAQ zur Standortidentifikation bei Notrufen eCall 112

Anhang: Routing-Tabelle - Festnetz & Mobiltelefonie

Dieses Dokument ist Teil der technischen und administrativen Vorschriften für die Leitweglenkung und die Standortidentifikation der Notrufe (SR 784.101.113/1.3). Es enthält die geographische Aufteilung der Einzugsgebiete der Rettungsdienste und die Routing-Nummern für die Leitweglenkung der Notrufe.

Die Ausgabe ist gültig vom 01.06.2025 bis 31.01.2026.

Karten

Die Grenzen der Ortschaften und Sonderfälle der obigen Routing-Tabelle werden an dieser Stelle in grafischer Form zur Verfügung gestellt:

Hinweis: Die publizierten Routingdaten enthalten neu auch Routingdaten für die neue Kurznummer 142 für die Opferhilfe. Massgebend für die Inbetriebnahme ist die Ziffer 2.2.4 Spezialbestimmung betreffend die Einführung der Kurznummer für die Opferhilfe (142) der Version 19 der technischen und administrativen Vorschriften (TAV) betreffend die Leitweglenkung und die Standortidentifikation der Notrufe (vgl. Anhang 1.3 der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente, SR 784.101.113/1.3. Die Version der TAV ist am 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Gemäss dieser wird Swisscom als Betreiberin der Notrufplattform die Kurznummer bis zum 01. Februar 2026 zentral bereitstellen. Für die übrigen Anbieterinnen von Fernmeldediensten, welche den öffentlichen Telefondienst anbieten, gilt es damit zusammenhängenden Routinginformation bis am 01. Mai 2026 zu implementieren und den Zugang zu dieser Kurznummer zu gewährleisten.

Wenn Sie Fragen bzw. Fehlermeldungen bezüglich der Leitweglenkung oder Standortidentifikation der Notrufe haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Fachkontakt
Letzte Änderung 01.06.2025

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